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Titel:

Bundestagswahlen


  Note: 2-3   Klasse: 11







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Arbeit: Bundestagswahlen


1) Wahlfunktionen
Sie haben eine Legitimations-, Partizipations- und Kontrollfunktion.
Die Legitimationsfunktion betrifft den Aspekt, dass die politische Führung des Votums der Bevölkerung bedarf. Sonst gilt sie nicht als legitim.
Die Partizipationsfunktion besagt, dass die Bürger mittels Wahl über personelle und sachliche Alternativen entscheiden.
Mit Kontrollfunktion ist gemeint, dass die Wähler den bisherigen Regierungsparteien das Mandat entziehen oder bestätigen können.

2) Wahlrechtsgrundsätze
Allgemein ist eine Wahl, bei der jedermann nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (etwa des Mindestwahlalters) an der Wahl teilnehmen kann.
Unter einer unmittelbaren Wahl versteht man eine Wahl, bei der sich der Wählerwille direkt niederschlägt, ohne die Zwischenschaltung einer autonomen Instanz.
Der Terminus "frei" wurde in das Grundgesetz aufgenommen, um sich von den Pseudowahlen im Nationalsozialismus und in der SBZ/DDR abzusetzen. Eine wahltechnische Bedeutung wohnt diesem Prinzip nicht inne.
Gleich bedeutet, dass jeder Wähler über dieselbe Anzahl von Stimmen verfügt.
Mit dem Grundsatz der geheimen Wahl schließlich ist gemeint, dass sich der Wahlakt unbeobachtet vollziehen muss.

3) Das Wahlsystem in der Bundesrepublik Deutschland
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat gewählt,mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Dabei kann der Wähler die beiden Stimmen unterschiedlich abgeben ("Stimmensplitting").
Maßgebend für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ist die Zweitstimme.

4) Einschränkungen im System der Verhältniswahl
Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen oder nicht mindestens drei Direktmandate erreichen (Alternativklausel), werden an der Mandatsvergabe nicht beteiligt
Warum? Es die Funktionsfähigkeit des Parlaments sichern und eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindern.

5) Wahlablauf
Den Wahlablauf von Bundestagswahlen regeln das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.
Die Kandidaten der Landesliste werden ebenfalls in geheimer Abstimmung von den Parteimitgliedern oder Delegierten aufgestellt.
Vor der Wahl findet ein Wahlkampf statt, in dem die Parteien sich um die Gunst der Wähler bemühen und mit eingängigen Wahlslogans und einem Wahlprogramm auf ihre Leistungen und vor allem auf ihre politischen Zielsetzungen hinweisen.
Zur Wahl werden die Wahlberechtigten in Wählerlisten ihres Wahlbezirkes eingetragen oder sie erhalten auf Antrag einen Wahlschein, der die Briefwahl ermöglicht.
Ein von der Bundesregierung bestellter Bundeswahlleiter beaufsichtigt die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und der Stimmenauszählung. Er errechnet die Sitzverteilung und gibt - nachdem er bereits in der Nacht nach der Wahl ein vorläufiges amtliches Endergebnis bekanntgegeben hat - am Ende der Auszählung das amtliche Ergebnis bekannt.
Der Bundestag selbst tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen (Art. 39 Abs. 2 Grundgesetz), deren Einberufung noch dem Präsidenten des alten Bundestages obliegt. Mit Beginn dieser 1. Sitzung endet zugleich die alte Wahlperiode.
Bis zur Wahl des neuen Bundestagspräsidenten, die in der ersten Sitzung stattfindet, führt der Alterspräsident den Vorsitz. Der Alterspräsident ist das nach Lebensjahren älteste Mitglied des Bundestages.

6)Wahlkreise
Die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten wird durch die Bevölkerung mittels der Erststimme gewählt. Dazu ist im Bundeswahlgesetz das gesamte Bundesgebiet in 328 Wahlkreise eingeteilt worden

7) Fünf-Prozent-Sperrklausel - Grundmandatsklausel
Mit der Fünf-Prozent-Sperrklausel werden Parteien, die bei einer Wahl im Gesamtergebnis unterhalb 5 % bleiben, von der Entsendung von Abgeordneten ausgeschlossen.

8) Überhangmandate
Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate mittels der Erststimmen erzielen können, als ihr nach dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien abgegebenen Zweitstimmen eigentlich zustehen, so erhält diese Partei sogenannte Überhangmandate.
Damit wird erreicht, dass der Partei die Direktmandate erhalten bleiben. Zugleich erhöht sich die im Bundeswahlgesetz festgesetzte Zahl der Abgeordneten um die Zahl der Überhangmandate.

9) Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundestag ist vor allem auch an der Wahl des Staatsoberhauptes, des Bundespräsidenten, beteiligt. Art.54 der Verfassung legt hierzu u.a. fest:
"Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden."
Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.
In der Bundesrepublik stellen sich in der Regel alle vier Jahre Parteien zur Wahl. Für sie ist die Wahl zum Prüfstein geworden. Der Wähler, um dessen Gunst im Wahlkampf geworben wird, schafft mit seinem Votum die Legitimität für die Regierungsparteien als Trägerinnen der Staatsgewalt. Die regelmäßige Wiederkehr der Wahlen verhelfen den Abgeordneten nur zu einer "Herrschaft auf Zeit". Das Wahlrecht trägt wesentlich zum Bestand und der Kontinuität eines demokratischen Gemeinwesens bei.






Quelle: www.bundestag.de



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