Arbeit:
Unter sachgemäßer Lieferung versteht man die Bereitstellung von Gütern oder Sachleistungen zur rechten Zeit, am richtigen Ort, in dem, durch die beiderseitige Willenserklärung des zustande gekommenen Handelskaufes, vereinbarten Zustand.
Voraussetzung: Mahnung
mit oder ohne gesetzter Nachfrist, falls nicht wesentlicher Bestandteil des Vertrages
Rechte: Schadensersatz mit oder ohne Nachlieferung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Entrichtung von durch den Verzug entstandener Schäden, oder Deckungskäufe
abstrakter - angenommener oder konkreter - feststellbarer Schaden
Sonderregelungen immer ohne Nachfrist: Fixgeschäft, Selbstinverzugsetzung , Zweckkauf
Haftung i. d. Regel auch bei majeure force, d. h. bei höherer Gewalt z. B. Überschwemmungen
vielfach im Baugewerbe: Konventionalstrafen (Vertragsstrafen, Entrichtung von Entgelt an bezügliche Personen)
zu 2.
offener / / versteckter Mangel, Menge, Art oder Beschaffenheit
Lieferschein: Kontrolle d. Quantität, Qualität, Richtigkeit d. Güter (Artikelnr.)
offen: sofort anzeigen, versteckt: innerhalb von 6 Mon.
Endkunde: 14 Tage Umtauschrecht
Gewährleistung gebrauchter Güter: 1 Jahr, Neuwaren: 2 Jahre,
alles was darüber hinausgeht, fällt unter die Garantie (schriftlich, mündlich, Aquise)
arglistige verschwiegene Mängel können bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden
Werk- und Werklieferungsverträge: 5 Jahre
Rechte des Käufers:
Umtausch, Reduktion, Wandlung, Schadensersatz und Reparatur, bzw. Instandsetzung
zu 3.
Nimmt der Käufer die bestellten Güter nicht an, bzw. verweigert die ordnungsgemäße Bereitstellung liegt vertragsrechtlich eine Annahmeverzug vor. Der Lieferant hat das Recht die Ware im Lager des Verkäufers oder an einem anderen Ort, auf Kosten und Gefahr des Schuldners, einzulagern und auf Abnahme der Ware zu klagen.
Bei Nichtabnahme der Ware kann es, statt einer Klage aus beispielsweise Kostenersparnisgründen, nach einer fristgerechten Mahnung (Androhung) zum Selbsthilfeverkauf auf fremde Rechnung kommen. Häufig wählt der Kaufmann diesen Weg. Der Ort der Lizitation, die in der Regel vor Ort stattfindet (es sei denn das dortige Vertriebsgebiet ist nicht rentabel), ist dem Käufer schriftlich mitzuteilen.
Sämtliche Erträge oder Verluste werden dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt und gutgeschrieben, bzw. verrechnet.
Verderbliche Waren wie z. B. Erdbeeren erfordern einen sofortigen Notverkauf.
zu. 4.
tatsächlicher Verzug: liegt vor nach 30 Tagen, falls nicht zuvor angemahnt,
Recht auf Berechnung von Zinsen, normalerweise mind. 5%, Verzugszinsen
Rechte: Vergleich 1.
einseitig: 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Landesbank
(Vorsitzender: Trichet, Bundeszentralbank: Weber)
Wenn Euch das Referat geholfen hat könnt ihr das mit einem Klick +1 auf bestätigen. So wissen andere Schüler schneller ob diese Seite ihnen helfen kann. Um diesen Dienst zu nutzen, müsst ihr bei Google angemeldet sein.
Täglich erreichen uns E-Mails von Euch, in denen Ihr Euch bedankt.
Bedenkt bitte, dass die Referate, die Euch hier mal schnell aus der Not helfen, von anderen Schülern hochgeladen wurden.
Darum die Bitte: Wenn Ihr eigene Referate auf dem PC habt ladet diese hier hoch, um auch anderen zu helfen. Nur so kann aus diesem Forum eine große Bereicherung für Euch werden.
So wie Dir geholfen wurde kannst Du auch anderen helfen.
Das tolle daran, Du kannst auch noch etwas gewinnen. Unter allen Einsendern verlosen wir in regelmäßigen Abständen CD's, Taschenrechner und Spielekonsolen, die uns von Sponsoren zur Verfügung gestellt werden.