Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn eine gemeinsame Willenserklärung vorhanden ist.
Rechtliche Bedingungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen:
- Übereinstimmende Willenserklärung
- Möglichkeit des Geschäfts
- Erlaubtheit
- Geschäftsfähigkeit der Partner
- Freiwilligkeit
Der Kaufvertrag kann zustande kommen durch: schlüssige Handlung (Beim Einkaufen Waren in den Einkaufskorb legen)
- mündlich
- schriftlich
- ausdrücklich
- in besonderen Fällen auch Stillschweigend (z.B. bei langjährigen Geschäftspartnern)
Kinder von 0-7 Jahren sind nicht geschäftsfähig, es kann kein Kaufvertrag zu stande kommen!
Unmündige Minderjährige (7-14 Jahre) sind nur beschränkt geschäftsfähig.
Mündige Minderjährige 14-18 können nur über das verfügen, was sie selbst verdient haben oder was ihnen Geschenkt wurde, bzw. Taschengeld.
Voll Geschäftsfähige ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig.
Kauf auf Probe (auch „bedingter Kauf“ genannt): Der Kauf wird abgeschlossen, aber der Käufer ist berechtigt die Ware zurückzugeben, wenn sie seinen Ansprüchen nicht entspricht.
Kauf zur Probe (auch „unbedingter Kauf“ genannt): Gekauft wird eine kleine Menge, damit der Käufer die Ware prüfen kann. Es besteht kein Rückgaberecht.
Rationale Beschreibung
z.B.:
Feinheit bei Metallen
Fettgehalt von Molkereiprodukten
Verunreinigung im Getreide
Irrationale Beschreibung
z.B.:
Möbel mit heller, kirschholzartiger Folienoberfläche
Kleider in dezent kariertem Design
Markenschutz
In Österreich: Eintragung in das Markenregister (beim Patentamt in Wien) Schutzfrist 10 Jahre.
International: Eintragung in das internationale Markenregister in Genf, Schutzfrist 20 Jahre
Arten von Marken: es gibt 2 verschieden Arten von Marken. Es gibt:
- Wort- bzw. Zahlenmarken
- Bildmarken
- Kombinierte Marken
Außerdem gibt es Fabrikmarken(z.B. Phillips, Sony) und Handelsmarken(z.B. Aldi, Spar, Billa)
Kauf in Bausch und Bogen (auch "Tel-Quel-Kauf" genannt)
Der Käufer übernimmt die Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler. Der Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität, dennoch darf die Ware nicht beschädigt, bzw. bei Obst & Gemüse, verfault sein.
Spezifikationskauf
Es wird im Kaufvertrag zunächst nur die Gattung der zu liefernden Ware festgelegt.
Dem Käufer steht das Recht zu, innerhalb vertraglich vereinbarter oder usancenüblicher
Fristen die Qualitäten näher zu bestimmen ("zu spezifizieren").
Der Spezifikationskauf tritt häufig zusammen mit einer "Sukzessivlieferung" auf.
Das heißt, es können vom Käufer Teillieferungen abgerufen und dabei die Qualität näher süezifiziert werden.
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