Französische Revolution (1789 bis 1799) beendet absolute Monarchie in Frankreich = konstitut. Mon.
Absolute Monarchie: Alleinherrschaft – Gegenteil der Republik
Konstitutionelle Monarchie: Macht der Fürsten oder des Königs durch Verfassung eingeschränkt
- Verfassung wird eingeführt (1808)
- Parlamente werden eingeführt (Versammlungen)
- Idee der Gleichheit vor dem Gesetz
- Code Civil: Gesetzbuch zum Zivilrecht (1804)
- Grundlegende Heeresreform: Allg. Wehrpflicht
- Tiefreifende Verwaltungsreform
Model für viele andere Staaten!
EINFLUSS AUF DEUTSCHLAND
- Reformschub
- Entstehung eines starken Nationalgefühls
- TERRITORIALE NEUGESTALTUNG:
- Es gab eine Verschiebung der franz. Ostgrenze, wodurch deutsche Staaten linksrheinische Gebiete abgeben musstn!
FOLGE: Kompensation ( Angleich eines Zustandes durch Drittmittel ) für deutsche Fürsten
Reichsdeputationshauptschluss komission (1803) im (letzten) Auftrag des heiligen römischen Reiches deutscher Nationen beschäftigt sich mit der Frage der Kompensation (Entschädigung)
- Mediatisierung (Eingliederung von 45 freier reichsstädte zu Fürstentümern) - WELTLICH
- Säkuralisation (Staaten bekommen Klöster und Stiften) - GEISTLICH
- Schaffung von Verbündeten – vor allem der 16 Mittelstaaten (Habsburg, Bayern, Sachsen, Baden, Württemberg, Hannover,...) – Großmächte zu dieser Zeit waren Österreich bzw Preußen!
DURCH: - Gründungen des Rheinbundes (Frankreich + Mittelstaaten)
- Beförderung versch. Fürsten (1806 wird Kurfürstum Bayern zum Königreich unter König Maximilian I. von Bayern)
- Ende des hrRdN 1806 (seit 800 unter Karl dem Großen (*814) – Danach Kaiser Wilhelm (1870) und Hitler (1918))
- Vergrößerung Bayerns (+25% an Fläche; + 1,8 Mio Einwohner )
Gewinner: Franken (Zentral), Schwaben (Ulm, Memmingen) + 83 Städte und Bezirke
REFORMEN IN BAYERN
- Oberbayern, Unterbayern, Schwaben, Oberpfalz, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken
- Integration der interogenen Landesteile (Innerhalb der Landesgrenze) (religiös, politisch, kulturell, rechtlich)
- Schaffung einer einheitlichen Verwaltung
REFORMEN UNTER MONTGELAS: (Graf Maximilian Carl Joseph Franz von Montgelas seit 1809 Graf durch Kurfürsten Joseph Maximilian IV nach Regierungsantritt 1799)
- religiöse Toleranz (durch Toleranzedikt 1803)
- Enteignung des Kirchegutes (Verwendung als Knast + Verstaatlichung)
- Allgemeine Wehrpflicht + Uniformen
- Verwaltungsreform
- Versetzung der Wehrdienstleistenden zu anderen Standdorten = loyalität
In den Städten und Gemeinden:
- 15 Regierungsbezirke
- Steuer- und Rechtsgleichheit
- wirtschaftliche Vereinheitlichung
- keine Binnenzölle, gleiche Maße + Gewichteinheit + Währung
- Sicherheit, Eigentum, Gewissens + Meinungsfreiheit
- Trennung von Staat und Dynastie (Erbliche Regierung)
- Vereinheitlichung und Stärkung der bayr. Souvernität (Selbstbestimmung)
- ständeunabhängige Volksvertretung!!!
- oktrojierte Verfassung (aufgezwungen)
VERFASSUNG 26.MAI 1818
ZWECK: - Endlich einheitliches Staatsgebiete schaffen + rechtl. Zustände
- Bewahung der Bayr. Souvernität (Selbstbestimmung)
- Beschränkung der Macht von Adel & König
GRUNDPRINZIPIEN: - Staatszweck: Wohl des Untertanen
- oktrojierte Verfassung = monarchisches Prinzip
- MEINUNGSFREIHEIT
- GEWISSENSFREIHEIT
- GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ
- Trennung von Staat und Kirche
- allgemeine Wehpflicht
- gleicher Zugang zu Staatsdiensten
- Steuerpflicht
- gesetzlicher Staatshauslhalt
- Verfassung wird garantiert
König – oberster Souverän
Exekutive Legislative Jurisdiktion
- eingeschränkte Gewaltenteilung
- Zwei Kammersystem – Vorbild: England / Adelskammer
ABER: Undemokratische Elemente: - indirektes Wahlrecht (Volk wählt Wahlmänner, keine Frauen)
- Zensuswahlrecht (nach Besitz)
- 1. Kammer nicht demokratisch
- Kein Selbstversammlungsrecht
- Ständegesellschaft darf keine Gesetze initiieren (veranlassen)
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