Arbeit: Inhaltsverzeichnis Schilder- und Lichtreklameherstellerin
-Vorrausetzungen/Ausbildung
-Berufsausübung
Tätigkeiten
*Arbeitsmittel7Werkzeuge/Material
*Umgang mit ...
*Arbeitsort/Arbeitsumgebung
-Berufliche Weiterbildung
Vorrausetzung/Ausbildung
Bei Schilder- und Lichtreklamehersteller/in handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Mindestanforderung ist der Quali.
Die Ausbildung für Schilder - und Lichtreklamehersteller/in dauert 3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden beispielsweise im
1.Ausbildungsjahr (berufliche Grundbildung):
- wie man Schriften, Zeichen, bildliche Darstellungen und Ornamente manuell entwirft, skizziert und zeichnet,
- wie man Auftragsziele festlegt und Teilaufgaben definiert,
- Welche Werkstoffe es gibt und nach welchen Kriterien man sie auswählt sowie be- und verarbeitet
- Was man beim Einbau elektrischer, Elektromechanischer und elektronischer Bauteile und Baugruppen beachten muss
- Wie man Wartungsarbeiten an Anlagen durchführt;
Im 2. Ausbildungsjahr (berufliche Fachbildung):
- wie man Daten übernimmt, transferiert und konvertiert,
- wie Fertigungszeichnungen, Druckvorlagen und bildliche Darstellungen rechnergestützt hergestellt werden,
- Wie man Kommunikations- und Werbeanlagen demontiert und nach den geltenden Vorschriften entsorgt,
- Wie mobile Kommunikations- und Werbeanlagen montiert werden;
Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres
Im 3. Ausbildungsjahr:
- wie man Kommunikations- und Gestaltungskonzepte präsentiert und mit Kunden abstimmt,
- was bei der elektronischen Bildbearbeitung zu beachten ist, und wie man Kommunikations- und Gestaltungskonzepte präsentationsreif entwirft,
- wie man Messe- und Ausbildungsstände nach räumlichen Vorgaben plant, gestaltet und herstellt,
- was man bei der Herstellung Bildlicher Darstellungen, insbesondere durch Schreiben, Malen, Schneiden, Drucken, Fräsen, Spritzen, Vergolden und Applizieren, beachten muss,
- wie Effektbeleuchtungen für Kommunikations- und Werbeanlagen hergestellt werden,
- wie dreidimensionale beleuchtete und unbeleuchtete Kommunikations- und Werbeanlagen montiert werden.
Gesellenprüfung
Berufsausübung
Tätigkeiten:
- Beratung von Kunden
- Entwerfen einer Reklame auf einer maßstabsgerechten Skizze
- Bemalen und Beschriften von Schaufenstern, Fahrzeugen oder Hauswänden
- Anfertigen von Siebdruckschablonen und kopierfähigen Vorlagen
- Erstellen von Werbeträgern (z.B. Schilder, Lichtwerbung)
- Montieren der fertigen Schilder, Lichtwerbeanlagen, Ausstellungsstände oder Aufkleber
Arbeitsort/Arbeitsumgebung:
- Schilder- und Lichtreklameherstellerwerkstätten
- Betriebe der Werbeindustrie
- Messegelände, Baustellen, Geschäftshäuser
Berufliche Weiterbildung
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
-Teilnahme an Lehrgängen
Aufstiegsfortbildungen
- Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
- Gestallter/in (staatlich geprüft)
Nach abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich beispielweise Ausübungsmöglichkeiten in den Bereichen Entwerfen und Zeichen, Bemalen und Beschriften, Siebdruck oder Montage. Industrie und Handel bieten unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten als Facharbeiter; im Theater kann man auch als Theatermaler tätig werden.
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