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Titel:

Unsichtbare Mauern im Strafvollzug


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Arbeit: Unsichtbare Mauern im Strafvollzug



Die erste unsichtbare Mauer, auf die ein neu Inhaftierter trifft, ist die plötzliche Lebensumstellung. Er wird vorher einen vollkommen anderen Lebensstil bzw. Lebensstandart
gewöhnt sein. Wenn er zum Beispiel in einem großen (teuren) Haus gelebt hat, wird es eine große Umstellung, plötzlich in einer kleinen Zelle für evtl. mehrere Jahre zu wohnen, die man je nach Inhaftierungsgrund mit jemandem zunächst Fremden teilen muss. Auf Luxusgüter und Güter, die zu Verletzungen führen können muss man zum großen Teil verzichten (z.B.
Handys, eigener Fernseher, Deodorantspray, Feuerzeuge, etc).
Auch wenn man eine Einzelzelle haben sollte, hat man kaum Privatsphäre, da man kein eigenes Badezimmer hat, gemeinsam isst und sich nicht immer spontan zurückziehen kann.
Davon abgesehen ist es eine sehr schwere Umstellung die Strafvollzugsanstalt nicht einfach verlassen zu können. Manche bekommen gar keinen „Ausgang“ oder müssen ihn unter Begleitung eines Strafvollzugsbeamten verbringen.
Der Inhaftierte wird viel Zeit brauchen um sich (falls es überhaupt möglich ist) an ein vorübergehendes Leben unter Kontrolle zu gewöhnen. Er wird wenige Entscheidungen alleine treffen können/dürfen und sein Alltagsablauf wird von anderen bestimmt. An solche Bestimmungen muss er sich halten. Vorher wird er wohl seinen Alltag selbst bestimmt haben und unterlag in dieser Hinsicht keiner Autorität.
Durch die Vorbestrafung und Inhaftierung wird es selbstverständlich sehr schwer, ein neues Leben nach der Entlassung aufzubauen. Durch die Haft ist man nicht kranken- oder rentenversichert. Man macht sich Gedanken über den Sinn des eigenen Lebens. Es stellen sich die Fragen wie man in das Berufsleben wieder integriert werden oder enge Bekanntschaften schließen soll. Viele Arbeitgeber werden große Bedenken haben, einen ehemaligen Inhaftierten einzustellen, da sie keine Garantie dafür haben, dass er nicht „rückfällig“ wird. Daher kann man schnell „rückfällig“ werden, da man stiehlt oder betrügt, weil man nicht genug Geld hat. Auch beim Kontaktknüpfen werden die Menschen im besten Fall „nur“ skeptisch auf die Haft reagieren. Sie fühlen sich schließlich unsicher einem ehemaligen „Sträfling“ gegenüber, der seine Straftat evtl. wiederholen wird und können, wenn nur schwer Vertrauen aufbauen. Demnach kann auch das Leben in der „Freiheit“ einsam sein.
Durch all diese Aspekte ist die knapp vorhandene Freizeit eingeschränkt. Hauptsächlich muss er sich für die angebotenen Freizeitbeschäftigungen entscheiden. Außerhalb der Strafvollzugsanstalt kann er schließlich wenn, nur selten und kurz seine Freizeit gestalten, wobei er dabei auch nicht alles tun darf (z.B. die Landesgrenze übertreten) oder für manches eine Genehmigung benötigt.
Nach kurzer Zeit wird er sich ziemlich einsam fühlen. Der Kontakt zur „Außenwelt“ wird, wie es zu befürchten ist, mindestens bei denen, die mit denen man nicht so eng bekannt ist abbrechen. Außerdem lässt sich befürchten, dass auch andere Kontakte zu Familie, Freunden, Bekannten abbrechen. Der Inhaftierte wird sich wahrscheinlich oft fragen, ob der angekündigte Besucher wirklich erscheint oder ob noch ein Brief kommt. Je nachdem weshalb man inhaftiert wurde werden viele keinen Kontakt mehr haben wollen oder einen nur selten besuchen. Dadurch wird natürlich auch die Sehnsucht zum Partner bzw. zum anderen Geschlecht geweckt. Durch die Einsamkeit werden die physische sowie die psychische Liebe noch stärker gebraucht. Da alle Strafvollzugsanstalten nach dem Geschlecht getrennt sind, kommt es häufig vor, dass homosexuelle Beziehungen entstehen, die aber meist nach Entlassung auseinander gehen und abgestritten werden.
Darüber hinaus kommen, ganz individuell, verschiedene Gefühle auf.
Manche werden Einsicht gewinnen und die Straftat bereuen. Sie können Schuldgefühle bekommen, sich dafür Schämen und/oder sich entschuldigen bzw. die Tat wieder gut machen wollen (falls das überhaupt machbar ist). Man wird auch Angst haben, dass man nicht mehr respektiert wird oder dass die Opfer bzw. Angehörige der Opfer sich an dem Inhaftierten nach seiner Entlassung rächen wollen.
Diese Ängste und Sorgen können zu schweren Depressionen führen, weshalb auch viele versuchen Selbstmord zu begehen.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass man gar nichts bereut, außer erwischt worden zu sein. Man wird evtl. Aggressionen, Hass und Rachegefühle entwickeln. Diese Menschen werden auch sehr wahrscheinlich wieder Straftaten begehen, um sich an den Opfern bzw. an denen, die Aussagen über seine Schuld gemacht haben, zu rächen.
All die genannten Aspekte erklären, dass diese „unsichtbaren Mauern“ noch schwerer sein können (oder sind) als die realen Mauern um der Strafvollzugsanstalt. Auch wenn viele der Inhaftierten zu Recht ihre strafe „absetzen“, darf man nicht vergessen, dass es kein schönes Leben für sie währenddessen und danach ist. Vor allem für die, die wegen „kleinen“ Delikten verhaftet wurden, werden es evtl. auch nicht so berechtigt wie bei den anderen, es nicht so verdient haben, solch ein Leben führen zu müssen.








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