Voraussetzungen: Aufteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise
- Kandidaten werden vom Wähler gewählt
- gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen
-keine 50 % => relative oder einfache Mehrheit
-ist absolute Mehrheit erforderlich so findet eine Stichwahl zwischen den beiden beste Bewerbern statt, solange bist einer die absolute Mehrheit hat
Vorteile:
-Klare Mehrheitentscheidung
-dirrekte Kontakte zwischen Wählern und gewäheltem in den Wahlkreisen
-stabile Regierungsmehrheit
Nachteile:
-Verlust vieler Wählerstimmen
-weniger bekannte, aber qualifizierte Kandidaten kommen nicht ins Parlament.
Verhältniswahlrecht
- Wähler wählt Partei, nicht Person
- Vor Wahlen wird eine Parteiliste in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der Liste stehen
-Nach dem Verhältnis der Stimmen werden Parlamentsitze verteilt.
Vorteile:
-Aufteilung der Abgeordnetensitze im Verhältnis der abgegebenen und gültigen Wählerstimmen
-Jede Stimme zählt
-Für die Parlamentsarbeit benötigte Fachleute werden von den Parteine auf die vorderen Listenplätze verteilt, damit diese ins Parlament kommen
Nachteile:
-Kandidatenauswahl wird hauptsächlich durch die Parteine beeinflusst
-Wenig Kontakte zwischen Wählern und dem gewählten in eine Wahlkreis.
-Schwiereige Meinungsbildung im Fall der Wahl vieler Parteien!
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